Helga Kleinhenz
Am Viehtrieb 4 · 86706 Weichering – Lichtenau
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StNr. 124/236/80243
Rechtliche Rahmenbedingungen für Heiler/innen in Deutschland
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und
dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis
notwendig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten
beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich
grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im
Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle
Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine
Diagnose gestellt wird.
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
http://www.bverfg.de/entscheidungen/
Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass ich kein Arzt oder
Heilpraktiker bin und somit keine Diagnosen stellen darf.
Ich bin weder diagnostizierend noch heilend im klassischen Sinne tätig.
Experimentelle Hypnosetherapie, Heilbehandlung etc. sind nicht
dafür vorgesehen die medizinischen Möglichkeiten zu ersetzen,
sondern zu ergänzen, unterstützen und zu begleiten.
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte
und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt
oder Heilpraktiker.